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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand Jänner / 2021
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR ALLE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN GELTEN AUSNAHMSLOS, AUCH FÜR KÜNFTIGE GESCHÄFTE, DIE NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN.
1. Allgemeines
Durch die Nutzung von framsohn frottier Onlineshop bzw. das Aufgeben einer Bestellung erklären Sie sich mit den hierin genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („die Geschäftsbedingungen“) einverstanden. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Bestellung aufgeben.
Geschäftsbedingungen welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang unwirksam, gleichgültig, ob, wann und in welcher Form diese dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Stillschweigen des Verkäufers gegenüber Geschäfts-und Einkaufsbedingungen des Käufers gilt keineswegs als Zustimmung. Nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, können eine Bestellung aufgeben.
2. Angebot:
Angebote des Verkäufers verstehen sich stets freibleibend, wenn nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit unter Nennung der Bindungsfrist zugesagt ist. Auch die Angebots- und Verkaufsunterlagen sowie Preislisten, Muster und sonstige Angaben des Verkäufers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als zugesichert schriftlich bestätigt werden. Alle diese Unterlagen verbleiben im Eigentum des Verkäufers, dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf jederzeitiges Verlangen ohne Verzug zurückzusenden.
3. Vertragsabschluß:
Erteilte Aufträge gelten erst nach Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung und zwar ausschließlich mit deren Inhalt oder durch die Ausführung des Auftrages selbst als rechtsverbindlich angenommen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Käufer ist an seinen Auftrag gebunden. Er ist jedoch berechtigt, diesen zurückzuziehen, wenn der Verkäufer, ungeachtet einer schriftlich gesetzten Nachfrist, sich nicht über die Auftragsannahme erklärt.
4. Vertragsauflösung (Rücktritt, Storno):
Der Verkäufer ist zum Verkaufsrücktritt berechtigt, a) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers enstanden sind, so beispielsweise durch Exekutions- oder berechtigte Klagsführung, die Nichteinlösung eines handelsrechtlichen Wertpapieres und der Käufer auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder b) der Käufer mit der vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen in Verzug ist, und c) die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist wegen unvorhersehbarer oder vom
Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, behördlicher Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel, sowie von Arbeitskonflikten unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zum Vertragsrücktritt, wenn sie bei Lieferanten eintreten. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung aus obigen Gründen erklärt werden. Falls über das Vermögen eines Vertragspartners das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers sind im Falle des Rücktrittes bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde, sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
5. Preise, Preisermittlung, Preisgültigkeit:
Nur schriftlich und ausdrücklich als bindend offerierte Preise sind gültig; andernfalls bleiben Änderungen für Preise und Rabatte vorbehalten. Im Preis nicht enthalten sind die Transportversicherung und Mehrwertsteuer. Bei Säumigkeit, Zahlungseinstellung oder Insolvenz sind gewährte Bonifikationen hinfällig und der allenfalls nachverrechnete Betrag sofort fällig. Vereinbarte Preise sind nur unveränderlich, wenn die Lieferung innerhalb der zugesagten oder in Aussicht genommenen Lieferfrist erfolgt, es sei denn, die Lieferfristüberschreitung ist auf Verschulden des Verkäufers zurückzuführen. Bei einem vom Gesamtanbot abweichenden Auftrag oder Teilauflösung des Vertrages behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Preise entsprechend seiner Kalkulation abzuändern. Für Druckfehler und Fehlerfreiheit sowie Genauigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Wir liefern solange der Vorrat reicht.
6. Farben
Wir unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, die Eigenschaften unserer Produkte genau darzustellen, einschließlich ihrer Zusammensetzung und Farben. Die Farbanzeige hängt jedoch von Ihrem Computersystem ab und wir können nicht garantieren, dass Ihr Computer die Farben genau wiedergibt.
7. Zahlungsmethoden:
Wir bieten die folgenden Zahlungsmethoden an: a) Gegen Vorkasse und b) PayPal
8. Lieferung:
Lieferfristen in Auftragsbestätigungen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen. Die Lieferfrist gilt als gewahrt, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten bzw. verlängerten Frist das Lager des Verkäufers verläßt oder dort versandbereit war und nur aus einer vom Verkäufer nicht zu vertretenden Ursache nicht versandt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Einflußsphäre des Verkäufers liegen und zwar gleichgültig, ob sie in einem Herstellerwerk oder bei einem Unterlieferanten eintreten, sowie bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung (als solche Gründe sind auch anzusehen z. B . Produktionsbetriebsstörungen, Brandschaden, Strom- und Brennstoffmangel, Verzollungsverzug und sonstige Hindernisse, die erheblichen Einfluß auf die Auslieferung des Vertragsgegenstandes haben, sowie andere nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände). Ersatzansprüche, aus welchem Titel immer, sind bei Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen. Die Lieferung erfolgt verpackt und innerhalb Österreichs unversichert. Für Expreß- und Luftfrachtsendungen werden entsprechende Zuschläge gesondert in Rechnung gestellt. Falls die Absendung versandbereiter Waren ohne Verschulden des Verkäufers nicht möglich ist, oder seitens des Bestellers nicht gewünscht wird, gehen alle Gefahren der Einlagerung sowie deren Kosten mit der Meldung der Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über. Die vereinbarten Fälligkeiten werden dadurch nicht aufgeschoben. Sofern keine Beförderungsart vereinbart ist, steht die freie Wahl dem Verkäufer zu, wobei er keiner Verpflichtung zur Prüfung der billigsten Beförderungsart unterliegt. Ohne abweichende Vereinbarung sind Teillieferungen zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Geltendmachung eines Verzögerungsschadens durch den Käufer ist ausgeschlossen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände (Wechselprozeß, Exekutionsführung usf.), welche sonst die Kreditwürdigkeit des Bestellers (Käufers) in Zweifel zu ziehen geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Sie berechtigen den Verkäufer, noch offenstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller (Käufer) die Weiterveräußerung (Weiterverwendung) der Ware zu untersagen und die sofortige Übergabe derselben zu begehren. Die Zurückhaltung von fälligen Zahlungen wegen vom Verkäufer nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannter Gegenansprüche des Bestellers (Käufers) ist nicht statthaft, auch nicht aus dem Titel der Gewährleistung, ebenso die Aufrechnung mit Gegenforderungen jedweder Art. Eine Zahlung durch berweisung, auch zur Ausnützung eines Skontos, gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie spätestens am Fälligkeitstag beauftragt wird. Überweisungen nach dem Fälligkeitstag kommt die Wirkung der Zahlung erst mit widmungsgerechter Gutschrift auf einem der Konten des Verkäufers zu. Nebenspesen, wie z. B. die bei der Überweisung des Rechnungswertes anfallenden Bankspesen, sowie die Spesen bei Einlösung der Versanddokumente gehen zu Lasten des Käufers. Sofern Wechsel entgegengenommen werden, gehen die Eskompt- und Bankspesen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung der Zahlungstermine hat der Verkäufer Anspruch auf Begründung und Verwertung richterlicher sowie vertraglicher Pfandrechte zur 1. Allgemeines.